Bestellung und Expertenberatung: +49 (0) 26 30 - 40 50

Mit gutem Gewissen Feuer machen

Das Thema Feinstaubemission wird derzeit öffentlich diskutiert und besonders in Bezug auf die Kaminofennutzung ökologisches Bedenken geäußert. Nicht ungeachtet sollte in dieser Diskussion der Fakt sein, dass den Großteil der Kaminofen-Feinstaubemission vor allem ältere Modelle ausmachen.

Diese sind technisch nicht mehr auf dem aktuellen Stand und beeinflussen den prozentualen Emissionswert von Holzfeuerungsanlagen immens. Bereits 2010 ist daher eine Novellierung der Bundesimmissionsschutzverordnung in Kraft getreten, welches ein schrittweises Nachrüsten oder Stilllegen älterer Öfen mit zu hohen Grenzwerten zur Folge hat. Für neu zu installierende Kaminöfen gelten seitdem noch strengere Grenzwerte, die sich ab 2015 weiter verschärft haben. Moderne Kaminöfen, erfüllen diese neuen Vorgaben nicht nur, sondern liegen mit ihren Emissionswerten weit unter den geforderten Werten und das ganze bei vielen Herstellern ohne aufwendige Filtertechnik.

Nicht nur die Qualität der modernen Öfen verspricht deshalb heutzutage eine umweltfreundliche Verbrennungstechnik. Auch der Besitzer selbst kann zusätzlich mit einem bewussten Brennverhalten zur Reduzierung von Feinstaub beitragen. So ist zum Beispiel die richtige Brennstofflagerung ein wichtiger Punkt. Nur trockenes Holz mit einer Restfeuchte von weniger als 20% sollte zum Heizen genutzt werden. Der Kaminofen sollte zudem nicht mit Holz überladen, sondern mit der vom Hersteller angegebenen Holzmenge bestückt werden. Wichtig ist auch, dem Feuer ausreichende Luftzufuhr zu gewährleisten.

Um die Umwelt zu entlasten, mussten bis Ende 2014 die ersten älteren Öfen stillgelegt werden, die nicht die Anforderungen der 1. BImSchV erfüllen. Damit das heimische Kaminfeuer weiter lodern kann, sollten diese Öfen durch moderne, emissionsarme Feuerstätten ersetzt werden, solche die die 2. BImSchV einhalten und somit unbegrenzt weiter betrieben werden können.

Es gelten nachstehende Fristen:

  • Typprüfung von 1985 bis einschließlich 1994:
    Austausch, Nachrüstung oder Stilllegung bis Ende 2020
  • Typprüfung von 1995 bis zum 21. März 2010:
    Austausch, Nachrüstung oder Stilllegung bis Ende 2024.

Gute Beratung braucht Zeit

Ihre persönliche Beratung steht bei uns an erster Stelle.
Wir freuen uns auf Sie!

Unsere Öffnungszeiten:
Mo. bis Fr. 10:00 – 18:30 Uhr
Sa. 10:00 – 16:00 Uhr

Kachelofen-Zentrum Hinke GmbH

Auf dem Hahnenberg
56218 Mülheim-Kärlich
Telefon: +49 (0) 26 30 - 40 50
Telefax: +49 (0) 26 30 - 40 60
E-Mail: info@kachelofenzentrum-hinke.de

© 2024 Kachelofen-Zentrum Hinke GmbH